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Bei ihrem Besuch in Usbekistan haben Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesinnenministerin Nancy Faeser ein Migrationsabkommen mit dem zentralasiatischen Staat unterzeichnet. Das Abkommen wurde in der usbekischen Großstadt Samarkand gemeinsam mit dem usbekischen Präsidenten Schawkat Mirsijojew unterzeichnet, wie ein Sprecher der Bundesregierung bestätigte.
Der Vertrag soll nach Angaben des Bundesinnenministeriums weitere Möglichkeiten zur legalen Einwanderung für usbekische Fachkräfte schaffen

Anwerbung von Pflegepersonal aus der Republik Usbekistan für Deutschland
Im Rahmen der kürzlich unterzeichneten Vereinbarung zwischen Deutschland und der Republik Usbekistan haben die Präsidenten beider Länder im Jahr 2024 ein migrationspolitisches Memorandum verabschiedet, das die Anwerbung von medizinischem Personal aus Usbekistan zum Zi
Anwerbung von Pflegepersonal aus der Republik Usbekistan für Deutschland
Im Rahmen der kürzlich unterzeichneten Vereinbarung zwischen Deutschland und der Republik Usbekistan haben die Präsidenten beider Länder im Jahr 2024 ein migrationspolitisches Memorandum verabschiedet, das die Anwerbung von medizinischem Personal aus Usbekistan zum Ziel hat. Dieses Abkommen eröffnet zahlreiche Möglichkeiten für Fachkräfte aus Usbekistan, die in Deutschland als qualifizierte Pflegekräfte arbeiten möchten.
Unter den gefragten Berufen werden insbesondere Krankenschwestern, Pflegehelfer und sanitäres Personal hervorgehoben, die in verschiedenen Bereichen, einschließlich Krankenhäusern, Rehabilitationszentren, Altenheimen sowie bei privaten Patienten, die Pflege benötigen, gesucht werden. Diese Initiative zielt darauf ab, den wachsenden Bedarf an Pflegekräften in Deutschland zu decken und gleichzeitig Berufsperspektiven für Fachkräfte aus Usbekistan zu schaffen.
Unsere Firma, in Zusammenarbeit mit KlettEdu GmbH, bietet umfassende Schulungsprogramme an, die speziell auf die Bedürfnisse des deutschen Pflegesystems abgestimmt sind. Wir legen großen Wert auf die Vermittlung der deutschen Sprache, um die Integration unserer Fachkräfte in die deutsche Arbeitswelt zu erleichtern. Durch unsere Schulungen werden die Teilnehmer optimal auf ihre zukünftigen Aufgaben als Pflegehelfer und Mitarbeiter im Gesundheitswesen vorbereitet.
Das Ausbildungsprogramm umfasst nicht nur Sprachkenntnisse, sondern auch spezifische Schulungen in den Bereichen Pflege, Kommunikation mit Patienten und interkulturelle Kompetenz. So gewährleisten wir, dass unsere Kandidaten bestens gerüstet sind, um den Herausforderungen im deutschen Gesundheitswesen gerecht zu werden.
Wir sind überzeugt, dass die Anwerbung von Pflegepersonal aus der Republik Usbekistan einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Pflegequalität in Deutschland leisten wird. Unsere qualifizierten Mitarbeiter bringen nicht nur Fachwissen, sondern auch eine hohe Motivation und die Bereitschaft mit, in einem neuen Umfeld zu arbeiten.
Für weitere Informationen über die Anwerbung von Pflegepersonal aus Usbekistan und unser Ausbildungsangebot stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Anerkennung ausländischer Pflegekräfte - wir helfen Ihnen
Für reglementierte Berufe wie Pflege- und Gesundheitsberufe ist das Anerkennungsverfahren verpflichtend und Teil bzw. Grundvoraussetzung des Visa- und Einreiseprozesses. Das konkrete Anerkennungsverfahren führt eine sogenannte zuständige Stelle durch.
Die zuständige Stelle vergleic
Anerkennung ausländischer Pflegekräfte - wir helfen Ihnen
Für reglementierte Berufe wie Pflege- und Gesundheitsberufe ist das Anerkennungsverfahren verpflichtend und Teil bzw. Grundvoraussetzung des Visa- und Einreiseprozesses. Das konkrete Anerkennungsverfahren führt eine sogenannte zuständige Stelle durch.
Die zuständige Stelle vergleicht die ausländische mit der deutschen Berufsqualifikation. Sie berücksichtigt dabei auch die individuelle Berufserfahrung und weitere Qualifikationen. Die Anerkennung und damit Gleichwertigkeitsprüfung erfolgt immer für einen bestimmten deutschen Beruf, den sogenannten Referenzberuf. Derzeit gibt noch eine hohe Inhomogenität: § 66a Pflegeberufegesetz erlaubt den Bundesländern noch bis zum 31. Dezember 2024, die Anerkennung ausländischer Abschlüsse nach dem alten Krankenpflege- oder Altenpflegegesetz zu regeln. Einige Bundesländer haben bereits auf den Referenzberuf Pflegefachmann/-frau umgestellt, andere bieten noch mehrere Referenzberufe zur Wahl an. Ab 2025 wird es jedoch ausschließlich nur noch den Referenzberuf zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann geben, so dass eine Abgleichung aller Bundesländer erfolgt.
Das Anerkennungsverfahren ist vom Grundsatz her ein zweistufiges Verfahren. Zunächst wird die Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses geprüft. Im Ergebnis erhalten erhält die ausländische Fachkraft einen Bescheid, der entweder eine Gleichwertigkeit feststellt, oder es wird beschieden das die Berufsqualifikation nicht gleichwertig ist und wesentliche Unterschiede zwischen der Berufsqualifikation der ausländischen Fachkraft und dem deutschen Referenzberuf bestehen. Bei Gleichwertigkeit kann die Erlaubnis zur Berufsausübung beantragt werden. Andernfalls sind Ausgleichsmaßnahmen wie eine Kentnissprüfung oder ein Anpassungslehrgang erforderlich.
Zur Erteilung der Erlaubnis der Berufsausübungserlaubnis sind folgende Nachweise bei der zuständigen Behörde einzureichen:
Nachweis der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation
Gesundheitliche und persönliche Eignung
Fachsprachliche Deutschkenntnisse (B2)

Qualifizierung von internationalen Pflegekräften
Internationale Pflegekräfte müssen in der Regel ihre Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen. Dazu kann eine Anpassungsqualifizierung notwendig sein, die sowohl theoretische als auch praktische Elemente umfasst. Während dieser Zeit werden die Pflegekräfte in deutschen Gesundhei
Qualifizierung von internationalen Pflegekräften
Internationale Pflegekräfte müssen in der Regel ihre Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen. Dazu kann eine Anpassungsqualifizierung notwendig sein, die sowohl theoretische als auch praktische Elemente umfasst. Während dieser Zeit werden die Pflegekräfte in deutschen Gesundheitseinrichtungen beschäftigt, um praktische Erfahrungen zu sammeln.
Die Qualifizierungsphase zur Anerkennung als Pflegefachkraft
Die Anerkennung als Pflegefachkraft ist das Ziel und bildet die Krönung des Einreise- und Anerkennungsprozesses.
Für die Beurkundung sind zwei Qualifikationsbereiche maßgeblich:
Der Anerkennungsprozess wird ausgelöst durch die Beantragung der Gleichwertigkeit der im Herkunftsland erworbenen Berufsqualifikation gegenüber der deutschen Ausbildung Pflegefachmann/Pflegefachfrau.
Den Antrag hierfür stellen Sie bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem die Fachkraft Ihren Arbeitsplatz haben wird. Die Behörde prüft, ob Unterschiede zwischen der Ausbildung im Herkunftsland und der in Deutschland bestehen und hält das Ergebnis des Vergleichs im sogenannten Defizitbescheid fest. Der Defizitbescheid ist das wichtigste Dokument im Anerkennungsverfahren und ist die Voraussetzung dafür, an einer Qualifizierung zum Ausgleich der Unterschiede teilnehmen zu können.
Die fachliche Qualifizierung als Pflegefachkraft
Sollten beim Vergleich der Berufsabschlüsse wesentliche fachliche Abweichungen festgestellt werden, spricht die Behörde die Teilanerkennung als „Anerkennungsfähigkeit unter Auflagen“ aus. Das bedeutet, dass es fachliche Unterschiede gibt, die ausgeglichen werden müssen. Die Benachrichtigung hierüber erfolgt individuell im Defizitbescheid.
Die Qualifizierung zum Ausgleich der Unterschiede kann auf zwei Arten erfolgen:
Anpassungslehrgang
Der Anpassungslehrgang beinhaltet theoretische Unterrichtseinheiten bei einer Bildungseinrichtung sowie betriebliche Praktikumsphasen. Er folgt den Hinweisen zu Abweichungen, die im Defizitbescheid benannt werden und gleich diese aus.Der Kurs endet mit einem Fachgespräch und ggf. mit einer Prüfung der Sprachkenntnisse Deutsch auf Niveau B2.
Kenntnisprüfung
Die Kenntnisprüfung gleicht einer Abschlussprüfung der deutschen Ausbildung an einer Pflegeschule und wird praktisch und mündlich durchgeführt. Die praktische Prüfung findet in dem Betrieb statt, bei dem der Prüfling beschäftigt ist. Die mündliche Prüfung erfolgt in einer staatlich anerkannten Pflegeschule.
Die Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung kann bei einer Bildungseinrichtung in einem Vorbereitungskurs durchgeführt werden. Vorbereitungskurse sollten in enger Zusammenarbeit zwischen der Bildungseinrichtung und dem Betrieb stattfinden. Die erlernten Inhalte werden im Idealfall im Betrieb aufgegriffen und unter Anleitung in der Praxis vertieft.
Mit Einstieg in den Vorbereitungskurs sollte bereits der Kontakt zu einer prüfenden Schule bestehen oder möglichst direkt erfolgen. Nach Abschluss des Vorbereitungskurses wird der Prüfling zur prüfenden Schule überführt.
Die sprachliche Qualifizierung als Pflegefachkraft
Es ist von elementarer Bedeutung, dass angehende Prüflinge über die notwendigen Sprachkenntnisse verfügt. Lesen, chreiben und Sprechen sind die elementare Basis für eine gelingenden fachliche Qualifizierung.Auch bei Vorliegen von Sprachzertifikaten aus dem Herkunftsland sollten die Sprachkenntnisse noch einmal sichergestellt werden. Wer in der deutschen Sprache nicht kommunikationsfähig ist, hat kaum Chancen, die fachliche Qualifizierung erfolgreich abzuschließen.Im Zweifelsfall sollte zur Sicherheit ein Sprachkurs belegt werden.Hier gilt: Lieber etwas mehr Zeit für die Vorbereitung veranschlagen, als den schnellen Weg zum Misserfolg zu gehen.
Im Idealfall erfolgen entsprechende Sprachkurse mit dem Schwerpunkt Pflege. So wird die Sprachfähigkeit an dem fachlichen Vokabular aufgebaut, das zur sicheren Kommunikation im Pflegeumfeld erforderlich ist und eine erfolgreiche Teilnahme an der fachlichen Ausgleichsmaßnahme gewährleistet.
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